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EU-Kommission schlägt 15 Jahre als Mindestalter für Plattformkonten vor

Kinder unter 13 Jahren sollen keinen Zugang zu sozialen Plattformen erhalten. Anbieter sollen die altersgerechte und sichere Gestaltung ihrer Dienste nachweisen.

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Drei Flaggen der Europäischen Union wehen vor dem Berlaymont-Gebäude in Brüssel, Belgien.

Zwei Altersgrenzen für die Nutzung

Die Europäische Kommission hat den EU KIDS Act vorgeschlagen. Er sieht ein Mindestalter von 15 Jahren für eigene Konten vor und soll Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu sozialen Plattformen verwehren.

Anbieter sollen Sicherheit nachweisen

Anbieter sollen nachweisen, dass ihre Dienste altersgerecht und sicher gestaltet sind.

Noch kein geltendes Recht

Der EU KIDS Act ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission und noch nicht geltendes Recht.

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