Betrugsrisiken und Suchanzeigen auf dem Prüfstand
Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2026 ein formelles Verfahren nach dem (DSA) gegen Booking.com eröffnet. Sie untersucht, ob die Plattform Risiken durch betrügerische Inserate und Phishing ausreichend bewertet und wirksam mindert.
Dabei geht es auch darum, wie Reservierungs- und Gästedaten mit Unterkunftsanbietern geteilt werden. Die Kommission prüft, ob die Weitergabe dieser Informationen Phishing erleichtern kann. Außerdem untersucht sie, ob Anbieter bezahlte höhere Platzierungen in den Suchergebnissen klar als Werbung kennzeichnen.
Phishing bezeichnet Versuche, mit gefälschten Nachrichten an vertrauliche Informationen zu gelangen. Im Verfahren stehen damit zwei unterschiedliche Fragen nebeneinander: wie die Plattform Betrugsrisiken behandelt und ob Nutzer bezahlte Suchplatzierungen als Werbung erkennen können.
Was ein formelles DSA-Verfahren bedeutet
Der Digital Services Act ist der europäische Rechtsrahmen für digitale Dienste. Ein formelles Verfahren erlaubt der Kommission, mögliche Verstöße gegen die darin festgelegten Pflichten zu untersuchen. Im Fall von Booking.com richtet sich die Prüfung auf den Umgang mit bestimmten Risiken und auf die Transparenz bezahlter Platzierungen.
Die Untersuchung ist damit nicht mit einem abschließenden Urteil gleichzusetzen. Ihre Eröffnung setzt die Prüfung der genannten Fragen in Gang; die einzelnen Punkte sind zunächst Gegenstand der Untersuchung und keine bestätigten Mängel.
Der Verfahrensstatus
Mit der Eröffnung des Verfahrens hat die Kommission keinen Verstoß gegen den DSA festgestellt.

