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EU-Kommission veröffentlicht Vorlage für Meldungen zu schweren Vorfällen mit systemischen KI-Modellen

Artikel 55 des EU AI Act verpflichtet betroffene Anbieter zur Meldung an das AI Office und gegebenenfalls nationale Behörden.

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Das Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel ist mit einem REPowerEU-Banner und der EU-Flagge versehen.

Ein Formular für schwere Vorfälle

Die EU-Kommission hat am 4. November eine Vorlage für Meldungen zu schweren Vorfällen mit KI-Modellen mit systemischem Risiko veröffentlicht. Artikel 55 des verpflichtet betroffene Anbieter, relevante Informationen an das AI Office und gegebenenfalls an zuständige nationale Behörden zu melden. Die Vorlage soll die Berichterstattung unterstützen.

Ein gemeinsames Format soll für konsistentere und transparentere Meldungen sorgen. Die Vorlage betrifft schwere Vorfälle mit Modellen mit systemischem Risiko.

Gesetz, Verhaltenskodex und Vorlage

Artikel 55 bildet die gesetzliche Grundlage der Meldepflicht. Der Verhaltenskodex für KI-Modelle für allgemeine Zwecke (GPAI Code of Practice) konkretisiert, welche Informationen die Meldungen enthalten sollen. Die Vorlage bringt diesen Informationsrahmen in eine einheitliche Form.

QuelleEuropäische Kommission ↗Veröffentlicht am 2026-11-04
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