Was die Untersuchung erfasst
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der TÜV-Verband haben eine gemeinsame Untersuchung zu Künstlicher Intelligenz und Cybersicherheit in Unternehmen veröffentlicht. Befragt wurden mehr als 500 Unternehmen in Deutschland mit mindestens 20 Mitarbeitenden. Jedes sechste berichtete von einem Vorfall im Zusammenhang mit KI.
Laut Studienmitteilung haben nur wenige Unternehmen Schutzmaßnahmen und Prozesse für KI-bezogene Cyberangriffe etabliert.
Was unter KI-bezogenen Angriffen fallen kann
Der Ausdruck bezeichnet nicht zwingend einen einzelnen Angriffstyp. KI kann von Angreifern als Hilfsmittel eingesetzt werden, etwa um Nachrichten überzeugender zu formulieren. Umgekehrt können Angriffe auch auf KI-Systeme oder die Daten zielen, mit denen sie arbeiten. Die technischen Ansatzpunkte unterscheiden sich, und entsprechend können auch die nötigen Schutzmaßnahmen variieren.
Warum neben Technik auch Abläufe zählen
Cybersicherheit besteht grundsätzlich nicht nur aus technischen Werkzeugen. Unternehmen brauchen auch klare Zuständigkeiten und eingeübte Abläufe: Wer bewertet einen verdächtigen Vorgang? Wie melden Mitarbeitende ihn? Und wie wird eine Reaktion koordiniert? Technische Vorkehrungen können Angriffe erschweren oder ihre Folgen begrenzen; organisatorische Abläufe legen fest, wie ein Unternehmen einen Vorfall erkennt, intern weitergibt und bearbeitet. Solche Prozesse ersetzen technische Schutzmaßnahmen nicht, helfen aber dabei, auf erkannte Vorfälle geordnet zu reagieren.

