Regulatorische Testfelder werden einfacher
Deutschland bekommt einen breiteren gesetzlichen Rahmen für sogenannte Reallabore. Der Bundesrat hat dem Bundeserprobungsgesetz zugestimmt und damit den letzten parlamentarischen Schritt für neue Erprobungsfreiräume abgeschlossen.
Reallabore sind zeitlich und räumlich begrenzte Testumgebungen. Unternehmen oder Behörden können darin neue Technologien, Produkte oder Verfahren unter möglichst realen Bedingungen ausprobieren, obwohl bestehende Regeln für den späteren Normalbetrieb noch nicht vollständig passen.
Auch Behörden dürfen Verfahren neu denken
Neu ist unter anderem eine allgemeine Erprobungsklausel für Behörden. Sie dürfen testen, wie Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren etwa durch KI, gebündelte Zuständigkeiten oder automatisierte Leistungen einfacher und schneller werden können.
Zusätzliche Experimentiermöglichkeiten entstehen laut Bundeswirtschaftsministerium in sechs Fachbereichen. Dazu zählen digitale Verwaltung, Telekommunikation, Luftverkehr, Gesundheitswesen, Jugendmedienschutz und der Datenaustausch zwischen Unternehmensregistern.
Von digitaler Identität bis Drohnen
Konkrete Beispiele reichen von der europäischen digitalen Identitäts-Wallet über neue Frequenztechnologien bis zu Drohnen und U-Space-Konzepten. Auch vereinfachte Prüfverfahren für IT-Systeme im Gesundheitswesen sollen erprobt werden können.
Der entscheidende Punkt ist der Übergang zwischen Entwicklung und Regelbetrieb. Viele Innovationen scheitern nicht daran, dass sie technisch unmöglich sind, sondern daran, dass Regeln für bestehende Prozesse geschrieben wurden. Reallabore schaffen dafür einen kontrollierten Zwischenraum. Ein erfolgreicher Test ersetzt aber weiterhin keine dauerhafte Zulassung oder spätere gesetzliche Entscheidung.

