Der Überblick/Technologie

Schweiz plant Cybersicherheitsgesetz mit Pflichten für Anbieter

Das VBS soll bis Juni 2027 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Geplant sind auch Marktüberwachung und ein Vertriebsverbot für unsichere Produkte.

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Schweizer und EU-Flaggen im Inneren des Schweizer Parlamentsgebäudes in Bern, die die politische Einheit demonstrieren.

Anforderungen für Soft- und Hardware

Der Schweizer Bundesrat hat das VBS beauftragt, bis Juni 2027 eine Vernehmlassungsvorlage für ein neues Cybersicherheitsgesetz auszuarbeiten. Das geplante Gesetz soll verbindliche Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler von Soft- und Hardware festlegen.

Die Vorlage soll außerdem Pflichten für Cloud- und Hosting-Anbieter umfassen. Damit sind neben Unternehmen, die Soft- und Hardware herstellen oder vertreiben, auch Anbieter digitaler Infrastruktur von den geplanten Regelungen betroffen.

Marktüberwachung und Vertriebsverbot vorgesehen

Für die geplanten Anforderungen soll das Gesetz Grundlagen für eine Marktüberwachung schaffen. Außerdem ist ein Vertriebsverbot für unsichere Produkte vorgesehen.

Der Bundesrat hat damit den Auftrag zur Ausarbeitung der Vorlage erteilt. Marktüberwachung und Vertriebsverbot sind geplante Bestandteile des Gesetzesvorhabens.

QuelleSchweizerischer Bundesrat ↗Veröffentlicht am 2026-09-25
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