Das Gesetz ist noch nicht beschlossen
Der Bundestag hat am 23. September erstmals über das Digitale-Identitäten-Gesetz beraten und den Entwurf anschließend an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Damit ist das Gesetz noch nicht beschlossen, aber die parlamentarische Beratung hat begonnen.
Der Entwurf soll die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit Deutschland die europäische EUDI-Wallet einführen kann. Die staatliche deutsche Variante heißt d-you und soll nach Planung des Bundesdigitalministeriums Anfang Januar 2027 bereitgestellt werden.
Mehr als ein digitaler Personalausweis
Die Idee ist größer als ein digitaler Personalausweis. In einer EUDI-Wallet sollen Menschen digitale Nachweise speichern und bei Behörden oder privaten Diensten verwenden können – etwa Identitätsdaten, später aber auch weitere Dokumente oder Bescheinigungen.
Technisch ist besonders das Prinzip der selektiven Datenweitergabe wichtig: Nutzer sollen nur die Informationen übermitteln müssen, die für einen konkreten Vorgang notwendig sind. Bei einem Altersnachweis müsste beispielsweise nicht automatisch der vollständige Datensatz eines Ausweises übertragen werden.
Warum die Wallet auch für Unternehmen relevant ist
Für Unternehmen könnte die Wallet zu einer neuen Identitätsinfrastruktur werden. Banken, Versicherungen, Mobilitätsanbieter oder Online-Dienste benötigen heute jeweils eigene Prozesse für Identifizierung und Nachweise. Ein standardisiertes europäisches Wallet-System könnte solche Prozesse vereinheitlichen – sofern genügend Dienste es integrieren.
Der Staat plant zunächst eine eigene kostenlose und freiwillige Wallet. Alternative Anbieter sollen nach aktueller Planung später zertifiziert werden können. Im Gesetzgebungsverfahren werden zugleich Fragen zu digitaler Souveränität, Open Source und der Rolle privater Wallet-Anbieter weiter beraten.
Entscheidend wird deshalb nicht nur, ob die App technisch funktioniert, sondern ob Behörden und Unternehmen tatsächlich relevante Nachweise und Dienste anbinden. Digitale Identität wird erst dann Infrastruktur, wenn sie in vielen Alltagssituationen nutzbar ist.

